* Seit dem 1. August 2009 sind nach §7 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Anrufe ohne ausdrückliche Genehmigung unerlaubte Telefonwerbung. Wir bitten Sie daher an dieser Stelle, uns Ihre Erlaubnis für Telefonanrufe zu erteilen, damit wir Sie auch in Zukunft über attraktive Immobilien informieren und persönlich beraten können.